Vor ca. 2 Wochen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.
Es hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Es verstößt gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Geht es nach dem Urteil aus Karlsruhe, so dürfen Ärzte also künftig todbringende Medikamente verschreiben.
Der Bundesgesundheitsminister J. Spahn sperrt sich jedoch auch weiterhin und geht auf Konfrontationskurs zu dem Karlsruher Urteil.
Nun meine Frage,
wie denkt ihr über dieses Urteil und über das selbstbestimmte Sterben?
Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen.
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28 Gedanken zu “Frage der Woche”
Ich kann die Entscheidung betroffender Patienten für Sterbehilfe gut verstehen.
Es sollte ihnen leichter gemacht werden, ihrem Leben ein Ende mit einem würdevollen Tod zu bereiten.
Leider sind aber dem Missbrauch bei allzu lockerer Handhabung Tür und Tor geöffnet.
Nun einfach zu sagen jeder kann selbst bestimmen, lass ihn mal machen – geht nicht.
Natürlich kann jeder selbst bestimmen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auch Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Beizeiten eine Verfügung darüber, vielleicht mit zwei unabhängig voneinander stehenden Ärzten Vorgespräche führen. Sich erklären lassen wie man durch bestimmte Arzneimittel die Agonie „erlebt“.
„Gewerbsmäßige“ Sterbehilfe sollte es nicht geben. Ich meine nicht die Stellen, bei denen man Mittel zum beenden des eigenen Lebens erhalten kann. Ich meine eine neue Berufssparte „Sterbehelfer“, der damit seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Auf jeden Fall hoffe ich dass unsere Politik sich demnächst mal ausführlich mit dem Thema befasst, damit endlich ein würdevolles Sterben kein Wunschdenken mehr ist – und die Betroffenen nicht noch von dubiosen „Helfern“ abgezockt werden.
Das sehe ich auch eher kritisch. Denn Erben können gierig sein und es muss ausgeschlossen werden, dass Menschen durch Missbrauch in den Tod getrieben werden.
Wenn ein Patient jedoch Herr seiner Sinne ist und sein Leben nicht mehr lebenswert findet, so sollte man ihm helfen in Würde sterben zu können, wenn er dies möchte.
Ich bin absolut für die Möglichkeit der Selbstbestimmung.
Soviel Freiheit muss dem Menschen zugestanden werden, dass er sein Leben beendet, wenn er dies für richtig hält.
Das Problem sehe ich auch in den Möglichkeiten des Mißbrauchs. Und eben der „Geschäftsmäßigkeit“, die damit – ich sage das ganz bewußt – droht.
Mal ganz konstruiert: die derzeitige Sorge wegen Corona. Und dann liest jemand was davon, daß ältere Leute nicht als erste die volle Behandlung bekommen… Wie „anfällig“ sind manche Leute dann für solche „Seelenverkäufer“??? Solch ein Szenario mag man sich gar nicht vorstellen, aber auszuschließen wäre es nicht. Ebensowenig, wie wenig stabile Leute vielleicht „aus einer Laune heraus“….
Mir fällt dazu auch derjenige Doc in der Geriatrie ein, der meiner alten Dame Medikamente gab, die er nach eigener Aussage „unterschätzt“ hatte in der Wirkung. Eine ganze Woche lang. Als dann die Nieren versagten, fing er an, ob er denn noch was machen sollte, sie sei ja schon ganz schön alt und dergleichen Sprüche mehr…
Ich denke, der Geschäftsmäßigkeit muß in jedem Fall ein Riegel vorgeschoben werden. Und ansonsten hohe, aber überwindbare Hürden installiert werden. Für diejenigen, die unbedingt und ohne Einflüsse durch Andere diesen Weg gehen wollen.
Für mich selbst gilt das, was ich auch dem Doc bei meiner alten Dame gesagt habe. Wann ein Leben endet, bestimmt kein Mediziner, sondern das wird ein paar Etagen höher, da ganz weit oben, entschieden.
Das muss tatsächlich sicher sein, dass es der Wunsch des Patienten ist und nicht seiner Erben. Hier ist eine Patientenverfügung die, das muss ich zugeben, auch ich nicht habe, noch nicht, hilfreich.
Ich möchte nicht mit mehreren Schläuchen künstlich am Leben gehalten werden. Denn das ist kein Leben mehr. Jedoch gibt es immer wieder wundersame Heilungen. Das habe ich selbst bei einer Patientin erlebt, die mit meiner Mutter auf einem Zimmer lag. Ärzte gaben der Frau keine 24 Stunden mehr und auch ich sagte damals leise zu meiner Mutter, die arme Frau wird den morgigen Tag wohl kaum erreichen.
Eine Woche später rief mich meine Mutter an und erzählte mir, dass die Frau vier Tage später wieder auf dem Flur des Krankenhauses herum lief. Das hat mich, obwohl ich sie nicht kannte, sehr für sie gefreut.
Richtig, Sigurd, wenn eine Patientenverfügung vorliegt, dann entscheidet derjenige, der über sein heutiges oder morgiges Leben bestimmt. Und deswegen darf dieser Mensch auch darüber über seine eigene Zukunft bzw. über eine entsprechende Entscheidung verfügen.
Verfassungswidrig ist m.E. aber etwas Anderes, weil es ja in die deutsche Verfassung „eingebaut“ werden müsste. Dann wäre es ja nötig, dass man einen neuen Paragraphen „erfindet“, der genau dieses Gesetz erlauben würde.
Sachverhalt:
§ 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) bedroht denjenigen mit Strafe, der in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt. Hiergegen wenden sich unter anderem Vereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, die Suizidhilfe anbieten, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten, in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung tätige Ärzte sowie im Bereich suizidbezogener Beratung tätige Rechtsanwälte.
Ging es nicht gerade um diesen Paragrafen beim BVG? Der Bundestag muss nun die Vorgaben aus Karlsruhe in einem Gesetz unterbringen.
Sorry, aber nun werde ich hier nichts mehr antworten. Denn ich habe bei mir dieses Blog gelöscht und werde mich hier auch nicht mehr beteiligen. Ich war ohnehin überrascht, dass ich überhaupt noch eine Benachrichtigung Deines Kommentares bekommen habe.
was hat denn sterbehilfe
mit ner patientenverfügung zu tun ?
komm mal klar
das sind zwei völlig unterschiedliche schuhe
sterbehilfe is wenn mir jemand was gibt das ich sterbe
patientenverfügung is wenn ich auf den zettel zu stehen habe
“ NICHT WIEDERBELEBEN “
mit der patientenverfügung wird die krankenkasse
solange belastet bis mein körper von sich aus sagt hier is das ende
geld verdienen mit dem sterben tun bestattungsunternehmen
und der staat
in kanada is sterbehilfe erlaubt
und ein vermögen machen die einzelnen sterbehelfer ganz sicher nich
die bestatter schon
wo is das problem
patientenverfügung gibt es
warum nich auch ne sterbeverfügung
der sterbehelfer kassiert nur nen bruchteil der danach anfallenden bestattungskosten
millionen beste freunde des menschen
werden jährlich eingeschläfert
und nich nur weil sie einer bestimmten rasse angehören
oder alt sind
sterbehelfer sind in diesem falle die tierärzte
die die tödliche dosis auf anforderung
einfach so verabreichen
jetzt kann man natürlich anführen
menschen sind höhere wesen
wenn ich mich hier in der gegend umschaue kann ich daran nimmer glauben
ich bin für sterberecht
gruß ronny
Oh Gott! Wenn ich dies verfügen
„dürfte“, dann wäre es auch die entsprechende Hilfe für mein Sterben.
Das Problem liegt ja genau darin, dass Tieren „durch Sterbehilfe geholfen“ wird, aber uns Menschen eben nicht.
Wenn ich festlegen könnte, in einem bestimmten Zustand sterben zu dürfen, wäre es doch meine Angelegenheit. Dies erlauben aber die deutschen Gesetze nicht.
Ein wirklich schwieriges Thema.
Spontan würde ich sagen: Selbstbestimmtes Sterben sollte genau so wichtig und rechtmäßig sein, wie selbstbestimmtes Leben. Aber es spielen so viele Faktoren eine Rolle, dass mir diese spontane Antwort dann doch nicht richtig erscheint.
Hier wurde schon von „Geschäftsmäßigkeit“ bei der selbstbestimmten Sterbehilfe gesprochen. Ich frage mich, ob es überhaupt möglich wäre, sie auszuschließen. Ärzte und Apotheker wären involviert, die ebenfalls geschäftsmäßig agieren.
Noch schlimmer finde ich das Szenario, dass die Gesellschaft einen Vorteil darin sehen könnte, dass Menschen ihrem Leben ein selbstbestimmtes Ende setzen. Sie wären keine Kostenfaktoren mehr. Sie würden Renten- und Krankenkassen nicht mehr auf der Tasche liegen.
Wenn wir ehrlich sind, kann das Leben nicht nur als nicht mehr lebenswert betrachtet werden, wenn man schwer krank ist. Auch, wenn man allein und mittellos ist, kann es sehr schwer sein, einen Sinn im Weiterleben zu sehen. Hier stellt sich zusätzlich die Frage: Wird sich überhaupt jeder Mensch das würdevolle, selbstbestimmte Sterben leisten können?
Welchen Abwandlungen und Auswüchsen dieses Gesetzes werden Tür und Tor geöffnet, wenn es erst in Kraft getreten ist?
Wenn ich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes richtig verstanden habe, so bedeutet selbstbestimmtes Sterben, auch Selbstmord ist eingeschlossen. Ich kann es nur sinngemäß widergeben, jeder hat das Recht seinem Leben, das er nicht mehr für lebenswert hält, ein Ende zu setzen.
Ich weiß nicht ob die Richter der Politik eine Frist setzten um das Gesetz dahingehend zu ändern. Wenn nicht, so wird es wohl Jahre dauern, bis man eine Lösung gefunden hat.
Die Befürchtungen, die hier schon des Öfteren geäußert wurden, teile ich jedoch auch. Da muss man sehr aufmerksam sein, dass daraus kein Geschäftszweig wird. Auszuschließen ist es bei der immer herzloser werdenden Gesellschaft jedoch nicht.
Ich bin etwas verwirrt ob deines ersten Satzes. Suizid ist ja nicht Gegenstand der Frage. Zudem ist Suizid bereits seit 2011 per Gesetz europaweit straffrei. Und selbstbestimmt ist er ja immer. Suizid ist aber – jedenfalls aus meiner Sicht – kein würdevoller Tod.
Aber vielleicht definieren wir den Begiff Suizid auch ganz einfach unterschiedlich. Ich definiere Suizid als Freitod ohne jegliche fremde Hilfe.
In seiner Begründung hat das BVG das aber nochmals ausdrücklich betont. Und Suizid ist selbstbestimmtes Sterben. Straffrei ist es schon deshalb, weil man jemanden der Suizid beging ,eh nicht mehr bestrafen könnte. Es sei denn es ging schief. Ob das nun würdevoll ist oder nicht, das muss jeder für sich entscheiden.
Ich weiß immer noch nicht recht, warum du diesen Satz geschrieben hattest. Was deine Antwort an sich angeht, da brauchen wir uns jetzt nicht in Wortklaubereien zu verstricken. Dass ein geglückter Suizid für den Verstorbenen straffrei bleibt, das versteht sich von selbst…
Deinen letzen Satz: „Ob das nun würdevoll ist oder nicht, das muss jeder für sich entscheiden.“ find ich allerdings zynisch. Ok, der oder die jenige, die den Suizid begeht, kann denken „Nach mir die Sintflut.“ Das ist eine andere Sache, hat aber auch nichts mit Würde zu tun. Aber ich weiß keine Art des Suizides (ohne Sterbehilfe), die würdevoll ist. Sorry, aber was dieses Thema angeht, bin ich eventuell etwas empfindlich.
Ja, das war deutlich genug.
Schade, dass du plötzlich so auf die sonst von dir geschätzte Meinungsfreiheit reagierst.
Sollte ich dir mit meinem Kommentar auf die Füße getreten sein, dann entschuldige ich mich. Bewußt bin ich mir dessen allerdings nicht.
Meiner Meinung nach, sollte es aktive Sterbehilfe zumindest für schwerstkranke, sich vor Schmerzen quälende Menschen geben, für die keine Hoffnung mehr auf Heilung bzw Linderung besteht. Mit diesem Wissen würden die Meisten von uns ihrem Lebensende ruhiger entgegensehen. Es darf nicht darauf hinauslaufen, dass viele demenzkranke oder bettlägerige Patienten auf Grund überforderter Angehöriger aus dem Leben scheiden wollen, natürlich ganz freiwillig, um keinem mehr zur Last zu fallen. Doch wem soll man die Macht geben, Entscheidungen zu fällen, den Nachkommen, die eventuell auf das Erbe warten, dem Staat, dem alte Menschen nutzlos erscheinen? Ein ganz schweres Thema. Und wie es fast überall so ist, wird es auch hier wieder Menschen geben, die aus, der obigen Entscheidung Kapital chlagen wollen.
Das ist wohl die große Befürchtung, dass man damit, ich schreibe es mal sehr offen, der Erbschleicherei eine Tür sehr weit aufstoßen könnte. Ob man es jedoch ganz ausschließen kann, das wage ich zu bezweifeln.
Nehmen wir den Fall eines schwerstkranken und todgeweihten Menschen an, der nichts mehr vom Leben zu erwarten hat als Schmerzen und auf ständige Pflege angewiesen ist. Dieser Mensch nun wird in der Regel nicht mehr jung sein – wenngleich das kein Kriterium für die Bewertung seiner Entscheidung sein darf – und er hat nun die Wahl zwischen fortlaufendem schmerzhaftem Verfall oder dem Tod. Und diese Wahl sollte er haben. Niemand hat ihm das, was ihn zerstört, zugefügt – es ist einfach eine Tatsache, dass er keine Aussicht mehr auf eine ihm lebenswert erscheinende Existenz hat. Niemand hat das Recht, ihn zu Siechtum und Schmerzen zu verurteilen.
Falls jemand sterben möchte – ein Wunsch der nicht selten ist in dieser düsteren Welt – sollte man dem Menschen gewähren.
Im zusammenhang mit diesem thema wird oft die formulierung „wenn ein leben nicht mehr lebenswert ist“ benutzt. eine höhcst problematische formulierung insbesondere vor dem hintergrund der deutschen geschichte. so gab es während der nazizeit den begriff „lebensunwertes leben“ und die entscheidung darüber traf der faschistische staat. kann heute nicht mehr passieren, wird immer wieder behauptet. doch so sicher bin ich mir da keineswegs wenn ich aktuell erlebe, dass unter dem deckmantel der gesundheitsvorsorge wegen corona ganz allmählich die bürgerlichen freiheitsrechte eingeschränkt werden. noch geschieht das sehr behutsam damit es keiner so richtig bemerkt. doch was passiert, wenn die sache länger dauert und eventuell die kapazitäten in den krankenhäusern knapp werden? könnten dann nicht doch latent gedanken auftauchen, betroffene zumindest nicht mehr optimal zu versorgen?
Ich hab aber noch einen anderen punkt, warum ich die formulierung „wenn ein leben nicht mehr lebenswert ist“ problematisch finde. dieser punkt hängt mit stephan hawking zusammen. als er 20 jahre alt war und noch völlig fit, wurde ihm gesagt, dass er nur noch eine sehr kurze lebenszeit hätte, wobei ihm dann auch erklärt wurde,wie sein ende aussehen würde. er griff aber keineswegs zum revolver, zum strick oder zum gift, sondern studierte einfach mit voller kraft weiter, um der bedeutendste naturwissenschaftler nach einstein zu werden. selbst als er sich nicht mehr bewegen konnte, konstruierte er keine selbstmordmaschine, sondern einen rollstuhl, den er quasi mit seinen gedanken bewegen konnte. er war bis zu seinem natürlichen ende ein höchst humorvoller mensch, der sogar elegante witze über die eigene behinderung machen konnte. hawking war kein religiöser mensch. trotzdem sprach von dankbarkeit, weil er ein so interessantes leben führen konnte.
sein beispiel zeigt, dass es zumindest nicht allgemein geklärt werden kann, wann ein leben nicht mehr lebenswert ist. es ist also ganz eindeutig und ohne abstriche eine höchst persönliche frage. und es ist notwendig, dass man sich da nicht beeinflussen lassen sollte von hinweisen, dass man eh nicht mehr lange zu leben hätte. man kann nie wissen, ob das überhaupt stimmt, wie das beispiel stephan hawking zeigt.
ich selbst würde übrigens niemals freiwillig mein leben beenden selbst wenn meine sehfähigkeit dereinst völlig abhanden gekommen ist. wenn ich heute schon manchmal bemerkungen höre, was für ein schreckliches leben das sein muss wenn man nix sieht, könnte ich aus dem anzug springen. mein leben war trotz meiner behinderung, die von geburt an da war, immer gut und spannend und das wird so bleiben egal in welcher form.
Da ich diese Formulierung auch benutzte möchte ich hier noch ergänzen, dass ich damit nicht die Gefühle der Angehörigen, sondern des Menschen der erkrankt oder auch durch einen Unfall sehr, sehr schwer verletzt wurde, meinte.
Wie sehr im Gesundheitswesen bei Corona zumindest schon in Italien selektiert wird, hatte ich in einem Interview mit einem italienischen Arzt im Tagesspiegel (Berlin) gelesen. Dieses Interview hat mich ehrlich erschüttert. Ich habe es leider in der online Ausgabe nicht gefunden und kann es hier nur aus dem Gedächtnis widergeben. Der Arzt erwiderte auf die Frage nach der Überlebenschance von älteren Patienten. 80 -95 jährige hätten ohnehin keine Chance das Virus zu überleben meinte der Arzt und würden genau wie Menschen mit erheblichen Vorerkrankungen keine umfassende Hilfe mehr bekommen. Da sie ohnehin als sterbend betrachtet werden.
Dass Politiker und Politikerinnen gerne solche Ereignisse benutzen um bürgerliche Rechte einzuschränken oder Gesetze die unpopulär sind, durchzubringen ist nun aber nichts neues.
Ich finde, daß es längst Zeit wurde, den Menschen dasselbe Recht auf einen erlösenden Tod zu geben, welches wir Tieren schon lange gewährten – nämlich den sogenannten „Gnadenstoß“.
Wieso sollte sich kranke Menschen unendlich lange quälen ???
Damit die Medizin mit ihrer Technik einen Haufen Geld verdient ?!
Auch Menschen haben ein Recht auf diese Gnade der Erlösung von ihren Schmerzen und ihrem Leiden. Das wurde ihnen bisher verwehrt, mit eben diesem Hinweis auf die Mißbrauchsmöglichkeiten. Darauf muß natürlich strengstens geachtet werden.
Ich kann die Entscheidung betroffender Patienten für Sterbehilfe gut verstehen.
Es sollte ihnen leichter gemacht werden, ihrem Leben ein Ende mit einem würdevollen Tod zu bereiten.
Leider sind aber dem Missbrauch bei allzu lockerer Handhabung Tür und Tor geöffnet.
Nun einfach zu sagen jeder kann selbst bestimmen, lass ihn mal machen – geht nicht.
Natürlich kann jeder selbst bestimmen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auch Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. Beizeiten eine Verfügung darüber, vielleicht mit zwei unabhängig voneinander stehenden Ärzten Vorgespräche führen. Sich erklären lassen wie man durch bestimmte Arzneimittel die Agonie „erlebt“.
„Gewerbsmäßige“ Sterbehilfe sollte es nicht geben. Ich meine nicht die Stellen, bei denen man Mittel zum beenden des eigenen Lebens erhalten kann. Ich meine eine neue Berufssparte „Sterbehelfer“, der damit seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Auf jeden Fall hoffe ich dass unsere Politik sich demnächst mal ausführlich mit dem Thema befasst, damit endlich ein würdevolles Sterben kein Wunschdenken mehr ist – und die Betroffenen nicht noch von dubiosen „Helfern“ abgezockt werden.
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Das sehe ich auch eher kritisch. Denn Erben können gierig sein und es muss ausgeschlossen werden, dass Menschen durch Missbrauch in den Tod getrieben werden.
Wenn ein Patient jedoch Herr seiner Sinne ist und sein Leben nicht mehr lebenswert findet, so sollte man ihm helfen in Würde sterben zu können, wenn er dies möchte.
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Ich bin absolut für die Möglichkeit der Selbstbestimmung.
Soviel Freiheit muss dem Menschen zugestanden werden, dass er sein Leben beendet, wenn er dies für richtig hält.
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Wobei ich hier ganz deutlich das Wort Selbstbestimmung hervorheben möchte.
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Das Problem sehe ich auch in den Möglichkeiten des Mißbrauchs. Und eben der „Geschäftsmäßigkeit“, die damit – ich sage das ganz bewußt – droht.
Mal ganz konstruiert: die derzeitige Sorge wegen Corona. Und dann liest jemand was davon, daß ältere Leute nicht als erste die volle Behandlung bekommen… Wie „anfällig“ sind manche Leute dann für solche „Seelenverkäufer“??? Solch ein Szenario mag man sich gar nicht vorstellen, aber auszuschließen wäre es nicht. Ebensowenig, wie wenig stabile Leute vielleicht „aus einer Laune heraus“….
Mir fällt dazu auch derjenige Doc in der Geriatrie ein, der meiner alten Dame Medikamente gab, die er nach eigener Aussage „unterschätzt“ hatte in der Wirkung. Eine ganze Woche lang. Als dann die Nieren versagten, fing er an, ob er denn noch was machen sollte, sie sei ja schon ganz schön alt und dergleichen Sprüche mehr…
Ich denke, der Geschäftsmäßigkeit muß in jedem Fall ein Riegel vorgeschoben werden. Und ansonsten hohe, aber überwindbare Hürden installiert werden. Für diejenigen, die unbedingt und ohne Einflüsse durch Andere diesen Weg gehen wollen.
Für mich selbst gilt das, was ich auch dem Doc bei meiner alten Dame gesagt habe. Wann ein Leben endet, bestimmt kein Mediziner, sondern das wird ein paar Etagen höher, da ganz weit oben, entschieden.
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Das muss tatsächlich sicher sein, dass es der Wunsch des Patienten ist und nicht seiner Erben. Hier ist eine Patientenverfügung die, das muss ich zugeben, auch ich nicht habe, noch nicht, hilfreich.
Ich möchte nicht mit mehreren Schläuchen künstlich am Leben gehalten werden. Denn das ist kein Leben mehr. Jedoch gibt es immer wieder wundersame Heilungen. Das habe ich selbst bei einer Patientin erlebt, die mit meiner Mutter auf einem Zimmer lag. Ärzte gaben der Frau keine 24 Stunden mehr und auch ich sagte damals leise zu meiner Mutter, die arme Frau wird den morgigen Tag wohl kaum erreichen.
Eine Woche später rief mich meine Mutter an und erzählte mir, dass die Frau vier Tage später wieder auf dem Flur des Krankenhauses herum lief. Das hat mich, obwohl ich sie nicht kannte, sehr für sie gefreut.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe
Richtig, Sigurd, wenn eine Patientenverfügung vorliegt, dann entscheidet derjenige, der über sein heutiges oder morgiges Leben bestimmt. Und deswegen darf dieser Mensch auch darüber über seine eigene Zukunft bzw. über eine entsprechende Entscheidung verfügen.
Verfassungswidrig ist m.E. aber etwas Anderes, weil es ja in die deutsche Verfassung „eingebaut“ werden müsste. Dann wäre es ja nötig, dass man einen neuen Paragraphen „erfindet“, der genau dieses Gesetz erlauben würde.
Sachverhalt:
§ 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) bedroht denjenigen mit Strafe, der in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt. Hiergegen wenden sich unter anderem Vereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, die Suizidhilfe anbieten, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten, in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung tätige Ärzte sowie im Bereich suizidbezogener Beratung tätige Rechtsanwälte.
GLG von Rosy
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Ging es nicht gerade um diesen Paragrafen beim BVG? Der Bundestag muss nun die Vorgaben aus Karlsruhe in einem Gesetz unterbringen.
Sorry, aber nun werde ich hier nichts mehr antworten. Denn ich habe bei mir dieses Blog gelöscht und werde mich hier auch nicht mehr beteiligen. Ich war ohnehin überrascht, dass ich überhaupt noch eine Benachrichtigung Deines Kommentares bekommen habe.
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was hat denn sterbehilfe
mit ner patientenverfügung zu tun ?
komm mal klar
das sind zwei völlig unterschiedliche schuhe
sterbehilfe is wenn mir jemand was gibt das ich sterbe
patientenverfügung is wenn ich auf den zettel zu stehen habe
“ NICHT WIEDERBELEBEN “
mit der patientenverfügung wird die krankenkasse
solange belastet bis mein körper von sich aus sagt hier is das ende
geld verdienen mit dem sterben tun bestattungsunternehmen
und der staat
in kanada is sterbehilfe erlaubt
und ein vermögen machen die einzelnen sterbehelfer ganz sicher nich
die bestatter schon
wo is das problem
patientenverfügung gibt es
warum nich auch ne sterbeverfügung
der sterbehelfer kassiert nur nen bruchteil der danach anfallenden bestattungskosten
millionen beste freunde des menschen
werden jährlich eingeschläfert
und nich nur weil sie einer bestimmten rasse angehören
oder alt sind
sterbehelfer sind in diesem falle die tierärzte
die die tödliche dosis auf anforderung
einfach so verabreichen
jetzt kann man natürlich anführen
menschen sind höhere wesen
wenn ich mich hier in der gegend umschaue kann ich daran nimmer glauben
ich bin für sterberecht
gruß ronny
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Oh Gott! Wenn ich dies verfügen
„dürfte“, dann wäre es auch die entsprechende Hilfe für mein Sterben.
Das Problem liegt ja genau darin, dass Tieren „durch Sterbehilfe geholfen“ wird, aber uns Menschen eben nicht.
Wenn ich festlegen könnte, in einem bestimmten Zustand sterben zu dürfen, wäre es doch meine Angelegenheit. Dies erlauben aber die deutschen Gesetze nicht.
Klicke, um auf digde-informations-broschuere-dignitas-deutschland.pdf zuzugreifen
bzw.
http://www.dignitas.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=22&Itemid=5&lang=de
Ciao Bella
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es war unterschrieben mit ronny
also achte doch bitte auf solche kleinigkeiten
wäre sehr nett
gruß RONNY
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Ein wirklich schwieriges Thema.
Spontan würde ich sagen: Selbstbestimmtes Sterben sollte genau so wichtig und rechtmäßig sein, wie selbstbestimmtes Leben. Aber es spielen so viele Faktoren eine Rolle, dass mir diese spontane Antwort dann doch nicht richtig erscheint.
Hier wurde schon von „Geschäftsmäßigkeit“ bei der selbstbestimmten Sterbehilfe gesprochen. Ich frage mich, ob es überhaupt möglich wäre, sie auszuschließen. Ärzte und Apotheker wären involviert, die ebenfalls geschäftsmäßig agieren.
Noch schlimmer finde ich das Szenario, dass die Gesellschaft einen Vorteil darin sehen könnte, dass Menschen ihrem Leben ein selbstbestimmtes Ende setzen. Sie wären keine Kostenfaktoren mehr. Sie würden Renten- und Krankenkassen nicht mehr auf der Tasche liegen.
Wenn wir ehrlich sind, kann das Leben nicht nur als nicht mehr lebenswert betrachtet werden, wenn man schwer krank ist. Auch, wenn man allein und mittellos ist, kann es sehr schwer sein, einen Sinn im Weiterleben zu sehen. Hier stellt sich zusätzlich die Frage: Wird sich überhaupt jeder Mensch das würdevolle, selbstbestimmte Sterben leisten können?
Welchen Abwandlungen und Auswüchsen dieses Gesetzes werden Tür und Tor geöffnet, wenn es erst in Kraft getreten ist?
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Wenn ich die Richter des Bundesverfassungsgerichtes richtig verstanden habe, so bedeutet selbstbestimmtes Sterben, auch Selbstmord ist eingeschlossen. Ich kann es nur sinngemäß widergeben, jeder hat das Recht seinem Leben, das er nicht mehr für lebenswert hält, ein Ende zu setzen.
Ich weiß nicht ob die Richter der Politik eine Frist setzten um das Gesetz dahingehend zu ändern. Wenn nicht, so wird es wohl Jahre dauern, bis man eine Lösung gefunden hat.
Die Befürchtungen, die hier schon des Öfteren geäußert wurden, teile ich jedoch auch. Da muss man sehr aufmerksam sein, dass daraus kein Geschäftszweig wird. Auszuschließen ist es bei der immer herzloser werdenden Gesellschaft jedoch nicht.
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Ich bin etwas verwirrt ob deines ersten Satzes. Suizid ist ja nicht Gegenstand der Frage. Zudem ist Suizid bereits seit 2011 per Gesetz europaweit straffrei. Und selbstbestimmt ist er ja immer. Suizid ist aber – jedenfalls aus meiner Sicht – kein würdevoller Tod.
Aber vielleicht definieren wir den Begiff Suizid auch ganz einfach unterschiedlich. Ich definiere Suizid als Freitod ohne jegliche fremde Hilfe.
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In seiner Begründung hat das BVG das aber nochmals ausdrücklich betont. Und Suizid ist selbstbestimmtes Sterben. Straffrei ist es schon deshalb, weil man jemanden der Suizid beging ,eh nicht mehr bestrafen könnte. Es sei denn es ging schief. Ob das nun würdevoll ist oder nicht, das muss jeder für sich entscheiden.
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Ich weiß immer noch nicht recht, warum du diesen Satz geschrieben hattest. Was deine Antwort an sich angeht, da brauchen wir uns jetzt nicht in Wortklaubereien zu verstricken. Dass ein geglückter Suizid für den Verstorbenen straffrei bleibt, das versteht sich von selbst…
Deinen letzen Satz: „Ob das nun würdevoll ist oder nicht, das muss jeder für sich entscheiden.“ find ich allerdings zynisch. Ok, der oder die jenige, die den Suizid begeht, kann denken „Nach mir die Sintflut.“ Das ist eine andere Sache, hat aber auch nichts mit Würde zu tun. Aber ich weiß keine Art des Suizides (ohne Sterbehilfe), die würdevoll ist. Sorry, aber was dieses Thema angeht, bin ich eventuell etwas empfindlich.
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Der letzte Satz war weder zynisch, noch betreibe ich Wortklauberei. Nur wenn Du schlecht drauf bist, benutze nicht andere als Blitzableiter.
War das deutlich genug und ohne Wortklauberei?
Mir gefällt so mancher Ton hier nicht mehr und bin auch weg.
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Ja, das war deutlich genug.
Schade, dass du plötzlich so auf die sonst von dir geschätzte Meinungsfreiheit reagierst.
Sollte ich dir mit meinem Kommentar auf die Füße getreten sein, dann entschuldige ich mich. Bewußt bin ich mir dessen allerdings nicht.
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und wer liest uns nun dieses jahr die weihnachtsgeschichte vor ?
wenn du wech bist ?
gruß ronny
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Meiner Meinung nach, sollte es aktive Sterbehilfe zumindest für schwerstkranke, sich vor Schmerzen quälende Menschen geben, für die keine Hoffnung mehr auf Heilung bzw Linderung besteht. Mit diesem Wissen würden die Meisten von uns ihrem Lebensende ruhiger entgegensehen. Es darf nicht darauf hinauslaufen, dass viele demenzkranke oder bettlägerige Patienten auf Grund überforderter Angehöriger aus dem Leben scheiden wollen, natürlich ganz freiwillig, um keinem mehr zur Last zu fallen. Doch wem soll man die Macht geben, Entscheidungen zu fällen, den Nachkommen, die eventuell auf das Erbe warten, dem Staat, dem alte Menschen nutzlos erscheinen? Ein ganz schweres Thema. Und wie es fast überall so ist, wird es auch hier wieder Menschen geben, die aus, der obigen Entscheidung Kapital chlagen wollen.
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Das ist wohl die große Befürchtung, dass man damit, ich schreibe es mal sehr offen, der Erbschleicherei eine Tür sehr weit aufstoßen könnte. Ob man es jedoch ganz ausschließen kann, das wage ich zu bezweifeln.
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Nehmen wir den Fall eines schwerstkranken und todgeweihten Menschen an, der nichts mehr vom Leben zu erwarten hat als Schmerzen und auf ständige Pflege angewiesen ist. Dieser Mensch nun wird in der Regel nicht mehr jung sein – wenngleich das kein Kriterium für die Bewertung seiner Entscheidung sein darf – und er hat nun die Wahl zwischen fortlaufendem schmerzhaftem Verfall oder dem Tod. Und diese Wahl sollte er haben. Niemand hat ihm das, was ihn zerstört, zugefügt – es ist einfach eine Tatsache, dass er keine Aussicht mehr auf eine ihm lebenswert erscheinende Existenz hat. Niemand hat das Recht, ihn zu Siechtum und Schmerzen zu verurteilen.
Falls jemand sterben möchte – ein Wunsch der nicht selten ist in dieser düsteren Welt – sollte man dem Menschen gewähren.
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Ich nehme an, dass die Richter in Karlsruhe eben genau dies vor Augen hatten, als sie ihr Urteil fällten.
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Im zusammenhang mit diesem thema wird oft die formulierung „wenn ein leben nicht mehr lebenswert ist“ benutzt. eine höhcst problematische formulierung insbesondere vor dem hintergrund der deutschen geschichte. so gab es während der nazizeit den begriff „lebensunwertes leben“ und die entscheidung darüber traf der faschistische staat. kann heute nicht mehr passieren, wird immer wieder behauptet. doch so sicher bin ich mir da keineswegs wenn ich aktuell erlebe, dass unter dem deckmantel der gesundheitsvorsorge wegen corona ganz allmählich die bürgerlichen freiheitsrechte eingeschränkt werden. noch geschieht das sehr behutsam damit es keiner so richtig bemerkt. doch was passiert, wenn die sache länger dauert und eventuell die kapazitäten in den krankenhäusern knapp werden? könnten dann nicht doch latent gedanken auftauchen, betroffene zumindest nicht mehr optimal zu versorgen?
Ich hab aber noch einen anderen punkt, warum ich die formulierung „wenn ein leben nicht mehr lebenswert ist“ problematisch finde. dieser punkt hängt mit stephan hawking zusammen. als er 20 jahre alt war und noch völlig fit, wurde ihm gesagt, dass er nur noch eine sehr kurze lebenszeit hätte, wobei ihm dann auch erklärt wurde,wie sein ende aussehen würde. er griff aber keineswegs zum revolver, zum strick oder zum gift, sondern studierte einfach mit voller kraft weiter, um der bedeutendste naturwissenschaftler nach einstein zu werden. selbst als er sich nicht mehr bewegen konnte, konstruierte er keine selbstmordmaschine, sondern einen rollstuhl, den er quasi mit seinen gedanken bewegen konnte. er war bis zu seinem natürlichen ende ein höchst humorvoller mensch, der sogar elegante witze über die eigene behinderung machen konnte. hawking war kein religiöser mensch. trotzdem sprach von dankbarkeit, weil er ein so interessantes leben führen konnte.
sein beispiel zeigt, dass es zumindest nicht allgemein geklärt werden kann, wann ein leben nicht mehr lebenswert ist. es ist also ganz eindeutig und ohne abstriche eine höchst persönliche frage. und es ist notwendig, dass man sich da nicht beeinflussen lassen sollte von hinweisen, dass man eh nicht mehr lange zu leben hätte. man kann nie wissen, ob das überhaupt stimmt, wie das beispiel stephan hawking zeigt.
ich selbst würde übrigens niemals freiwillig mein leben beenden selbst wenn meine sehfähigkeit dereinst völlig abhanden gekommen ist. wenn ich heute schon manchmal bemerkungen höre, was für ein schreckliches leben das sein muss wenn man nix sieht, könnte ich aus dem anzug springen. mein leben war trotz meiner behinderung, die von geburt an da war, immer gut und spannend und das wird so bleiben egal in welcher form.
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Bravo!
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Da ich diese Formulierung auch benutzte möchte ich hier noch ergänzen, dass ich damit nicht die Gefühle der Angehörigen, sondern des Menschen der erkrankt oder auch durch einen Unfall sehr, sehr schwer verletzt wurde, meinte.
Wie sehr im Gesundheitswesen bei Corona zumindest schon in Italien selektiert wird, hatte ich in einem Interview mit einem italienischen Arzt im Tagesspiegel (Berlin) gelesen. Dieses Interview hat mich ehrlich erschüttert. Ich habe es leider in der online Ausgabe nicht gefunden und kann es hier nur aus dem Gedächtnis widergeben. Der Arzt erwiderte auf die Frage nach der Überlebenschance von älteren Patienten. 80 -95 jährige hätten ohnehin keine Chance das Virus zu überleben meinte der Arzt und würden genau wie Menschen mit erheblichen Vorerkrankungen keine umfassende Hilfe mehr bekommen. Da sie ohnehin als sterbend betrachtet werden.
Dass Politiker und Politikerinnen gerne solche Ereignisse benutzen um bürgerliche Rechte einzuschränken oder Gesetze die unpopulär sind, durchzubringen ist nun aber nichts neues.
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Ich finde, daß es längst Zeit wurde, den Menschen dasselbe Recht auf einen erlösenden Tod zu geben, welches wir Tieren schon lange gewährten – nämlich den sogenannten „Gnadenstoß“.
Wieso sollte sich kranke Menschen unendlich lange quälen ???
Damit die Medizin mit ihrer Technik einen Haufen Geld verdient ?!
Auch Menschen haben ein Recht auf diese Gnade der Erlösung von ihren Schmerzen und ihrem Leiden. Das wurde ihnen bisher verwehrt, mit eben diesem Hinweis auf die Mißbrauchsmöglichkeiten. Darauf muß natürlich strengstens geachtet werden.
Ich hoffe ihr bleibt alle gesund,
LG, Bärlinerin
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na darauf schreib ich doch nur
danke : )
gruß ronny
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