Frage der Woche, 30.06 – 06.07.2018

Ein brisantes Thema…

Ab 18 Jahre darf man hierzulande wählen, heiraten, Auto fahren,  man ist geschäftsfähig und gilt als „erwachsen“.

Nur vor Gericht wird oftmals nach „Jugendstrafrecht“ verhandelt und verurteilt.

Meine Frage der Woche lautet daher:  sollte das Jugendstrafrecht nur bis 18 Jahre oder auch darüber hinaus zur Geltung kommen?

 

Nächste Frage der Woche…ich gehe nicht davon aus, dass sich einer der „Hintergrundleser“ aufrafft um selbst mal eine Frage zu stellen. Deshalb meine Bitte an sigurd6: übernimmst Du die nächste Woche die Fragestellung?